Die Gesellschaften

Liechtensteinische Gesellschaften können für jeden gesetzlich zugelassenen kaufmännischen Zweck verwendet werden, eignen sich aber auch für das Halten von Wertpapieren oder anderem Vermögen. Sie werden oftmals von Stiftungen und Treuhandschaften gehalten und bilden dann den operativen Teil einer Gesamtstruktur.

Die Aktiengesellschaft

Die Charakteristika und die Organisation einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft sind im wesentlichen dieselben, wie sie für Verbandspersonen dieser Art international üblich sind. Diese Gesellschaftsform wird hauptsächlich dann gewählt, wenn der Zweck der Gesellschaft die Durchführung internationaler Handelsgeschäfte ist. Sie kann auch als Holdinggesellschaft organisiert sein, vor allem wenn es als vorteilhaft angesehen wird, eine international anerkannte Rechtsform zu verwenden.

Die Anstalt

Im Gegensatz zu anderen Rechtskreisen ist die liechtensteinische Anstalt keine Institution des öffentlichen Rechts, sondern eine Verbandsperson des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen stellt ein eigenständiges Vermögen dar, das allein zur Deckung der Verbindlichkeiten der Anstalt zur Verfügung steht.

Die Anstalt kennt nur Begünstigte, die wirtschaftlich von ihr profitieren und die in Beistatuten benannt werden. Es gibt keine Mitglieder, Partner oder Aktionäre, und normalerweise findet keine Aufteilung des Kapitals in Anteile statt.

Die Anstalt kann kommerzielle Geschäfte aller Art tätigen, sie kann ihr eigenes Vermögen verwalten oder irgendein anderes rechtlich zulässiges Ziel verfolgen.

Besteuerung

Aktiengesellschaften und Anstalten in Liechtenstein unterliegen einer Kapitalsteuer von 0,1% des Nettovermögens, mindestens jedoch CHF 1000.- pro Jahr. Zusätzlich unterliegen die Ausschüttungen sowie ein allfälliger Liquidationsgewinn einer nicht rückforderbaren Couponsteuer von 4%, wenn das Kapital der ausschüttenden Gesellschaft in Anteile zerlegt ist.