Die Gesellschaften
Liechtensteinische Gesellschaften können für jeden gesetzlich
zugelassenen kaufmännischen
Zweck verwendet werden, eignen sich aber auch für das Halten von Wertpapieren
oder anderem Vermögen. Sie werden oftmals von Stiftungen und Treuhandschaften
gehalten und bilden dann den operativen Teil einer Gesamtstruktur.
Die Aktiengesellschaft
Die Charakteristika und die Organisation einer
liechtensteinischen Aktiengesellschaft sind im wesentlichen
dieselben, wie sie für Verbandspersonen dieser Art international
üblich sind. Diese Gesellschaftsform wird hauptsächlich dann
gewählt, wenn der Zweck der Gesellschaft die Durchführung
internationaler Handelsgeschäfte ist. Sie kann auch als
Holdinggesellschaft organisiert sein, vor allem wenn es als
vorteilhaft angesehen wird, eine international anerkannte Rechtsform
zu verwenden.
Die Anstalt
Im Gegensatz zu anderen Rechtskreisen ist die liechtensteinische
Anstalt keine Institution des öffentlichen Rechts, sondern
eine Verbandsperson des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Ihr Vermögen stellt ein eigenständiges Vermögen dar,
das allein zur Deckung der Verbindlichkeiten der Anstalt zur Verfügung
steht.
Die Anstalt kennt nur Begünstigte, die wirtschaftlich von
ihr profitieren und die in Beistatuten benannt werden. Es gibt
keine Mitglieder, Partner oder Aktionäre, und normalerweise
findet keine Aufteilung des Kapitals in Anteile statt.
Die Anstalt kann kommerzielle Geschäfte aller Art tätigen,
sie kann ihr eigenes Vermögen verwalten oder irgendein anderes
rechtlich zulässiges Ziel verfolgen.
Besteuerung
Aktiengesellschaften und Anstalten in Liechtenstein unterliegen
einer Kapitalsteuer von 0,1% des Nettovermögens, mindestens jedoch
CHF 1000.- pro Jahr. Zusätzlich unterliegen die Ausschüttungen sowie
ein allfälliger Liquidationsgewinn einer nicht rückforderbaren
Couponsteuer von 4%, wenn das Kapital der ausschüttenden
Gesellschaft in Anteile zerlegt ist.
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