| Die Stiftung ist eine juristische Person. Sie
ist die am häufigsten verwendete Rechtsform Liechtensteins und wird
für die Vermögens- und Nachfolgeplanung eingesetzt.
Die Treuhandschaft ist keine juristische Person, sondern eine
weitgehend dem angelsächsischen Trust nachempfundene Rechtsform.
Sie wird meistens für die gleichen Zwecke eingesetzt wie die
Stiftung, nur die rechtliche Ausgestaltung ist unterschiedlich.
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