Die liechtensteinische Aktiengesellschaft zählt zur häufigsten Rechtform Liechtensteins und ist weltweit anerkannt. Sie bietet sich vor allem für grosse und kleine Unternehmen mit hohem Bedarf an Kapital an, eignet sich aber auch als Klein- und Familiengesellschaft.
Das statutarische Kapital kann in Schweizer Franken, Euro und US-Dollar festgelegt werden. Das Mindestkapital beträgt 50'000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar und ist in Inhaber- oder Namenaktien eingeteilt. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Die liechtensteinische Aktiengesellschaft ist zu einer ordentlichen Rechnungslegung verpflichtet.
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