Die Stiftung ist die am häufigsten verwendete Rechtsform Liechtensteins und bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Nachlassplanung und des Vermögensschutzes. Sie ist eine juristische Person und kann sowohl privat- wie auch gemeinnützig sein.
Eine Familienstiftung eignet sich für Familien, die ihr Vermögen zugunsten von Angehörigen oder mehreren Familien verwenden. Auch Unternehmensstiftungen werden oft in Liechtenstein gegründet – zum Halten von Unternehmensbeteiligungen oder als Holding-Funktion.
Die Stiftung kennt keine Eigentümer, Mitglieder, Teilhaber oder Anteilsnehmer. Der Stifter legt bei der Gründung fest, wie das Stiftungsvermögen während der Dauer der Stiftung zu verwenden ist. Das Mindestkapital einer Stiftung beträgt 30'000 Schweizer Franken.
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