Die Treuhandschaft (Trust) wird ähnlich wie die Stiftung für die langfristige Sicherung des Familienvermögens und die Nachlassplanung eingesetzt. Sie ist aber keine juristische Person, sondern vielmehr ein vertragliches Rechtsverhältnis über ein Treuhandvermögen (Treugut), das von einem Treugeber an einen Treuhänder übertragen wird. Das Treugut muss dabei vom Vermögen des Treuhänders getrennt gehalten werden.
Trusts eignen sich für wohltätige, soziale, kulturelle oder ähnliche Zwecke. Es ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Das Vermögen der Treuhandschaft unterliegt lediglich einer pauschalen Mindestertragsbesteuerung von 1'800 Schweizer Franken.
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