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Treuhandschaft

Die Treuhandschaft (Trust) wird ähnlich wie die Stiftung für die langfristige Sicherung des Familienvermögens und die Nachlassplanung eingesetzt. Sie ist aber keine juristische Person, sondern vielmehr ein vertragliches Rechtsverhältnis über ein Treuhandvermögen (Treugut), das von einem Treugeber an einen Treuhänder übertragen wird. Das Treugut muss dabei vom Vermögen des Treuhänders getrennt gehalten werden.
 

Trusts eignen sich für wohltätige, soziale, kulturelle oder ähnliche Zwecke. Es ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Das Vermögen der Treuhandschaft unterliegt lediglich einer pauschalen Mindestertragsbesteuerung von 1'800 Schweizer Franken. 
 

Gerne informieren wir Sie im Detail über die Treuhandschaft in Liechtenstein. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch. 
 

TÖNDURY + PARTNER AG

Austrasse 15, Postfach 101, 9495 Triesen, Liechtenstein, T +423 265 51 51, F +423 262 79 89, toendury(at)toendury.li

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