Die liechtensteinische Anstalt ist eine privatrechtliche Rechtsform, die nur in Liechtenstein vorkommt. Sie kann stiftungsähnlich ausgestaltet sein oder wie eine Körperschaft strukturiert für kommerzielle Zwecke oder für die Vermögensverwaltung eingesetzt werden. Die liechtensteinische Anstalt wird auch für Finanzierungen, die Liegenschaftsverwaltung, den Erwerb von Beteiligungen oder für rein wohltätige Zwecke verwendet.
Die Statuten müssen die gesetzlich notwendigen Angaben enthalten. Das Mindestkapital beträgt 30'000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar. Sofern keine inländische Zustelladresse bezeichnet ist, muss eine Repräsentanz bestellt werden.
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